Die Tage sind gezählt. Am 01.09.2023 tritt das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Ebenso wie die Verordnung über den Datenschutz (DSV) und die Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ).
Die Änderungen sind vielfältig. Von der Einführung neuer Pflichten wie z.B. der Informationspflicht oder der Pflicht zur Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung bei gewissen Datenbearbeitungen hin zu kleineren Anpassungen wie etwa der Aufnahme neuer Begrifflichkeiten, die nun ebenfalls unter den Schutzbereich der „besonders schützenswerter Personendaten“ fallen (biometrische und genetische Daten). Die Pflicht zur Meldung von Datensammlungen entfällt (zumindest für alle Unternehmen, nicht hingegen für Bundesbehörden), dafür müssen Verantwortliche nun ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen und auf Anfrage vorhalten können.
Doch bevor Sie jetzt loslegen und wahllos irgendwelche Dokumente erstellen, machen Sie doch einfach unseren Selbsttest und finden Sie heraus, wie es um Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit steht.
Gern können Sie uns im Anschluss kontaktieren und wir erstellen gemeinsam einen Plan, welche Anforderungen und Pflichten aus dem neuen Datenschutzgesetz Sie nun in Ihrem Unternehmen umsetzen sollten (und wie man das am besten macht).
Hier geht’s zum Selbsttest revDSG!