Die Nutzung von Microsoft-365 aus Sicht des revDSG

Die Gewährleistung der digitalen Datensicherheit ist für viele Unternehmen eine anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe.

Eine Alternative zur eigenständigen Gewährleistung der Datensicherheit ist das Outsourcing. Datenschutzrechtlich handelt es sich dabei um eine Auftragsbearbeitung.

Microsoft 365 ist ein Angebot der amerikanischen Microsoft Corporation, ermöglicht aber die Auswahl der Schweiz als Datenstandort. Somit werden Daten von Schweizer Unternehmen automatisch in der Schweiz gespeichert, sofern die Erstellung der Microsoft365- Umgebung nach der Eröffnung der Microsoft Rechenzentren erfolgte.

Die Nutzung von Microsoft 365 ist für Unternehmen in der Schweiz aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig, sofern beim Umstieg bestimmte technische, organisatorische und vertragliche Massnahmen zum Schutz der Datensicherheit umgesetzt werden.

Es ist ferner zu empfehlen, die getroffenen Massnahmen zu dokumentieren, um auf Verlangen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) nachweisen zu können, dass insbesondere die Datensicherheit gewährleistet ist.

Gerne unterstützen wir Sie dabei!

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